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Ein Gruß zum Jahresende und Fachberater Kryptowerte und Steuern

Autorenbild: Jeannine HimmeJeannine Himme

Unser Weihnachtsrundschreiben hat Tradition. Für mich ist es jedes Jahr sehr emotional zu lesen, was ich denn so im Vorjahr geschrieben habe. Nach den letzten beiden Jahren mit eher düsteren Rundschreiben, freue ich mich dieses Jahr auf einen positiven Rück- und Ausblick. Das Jahr hat viele Veränderungen bei uns mit sich gebracht, aber am Ende möchte ich ein durchweg positives Resümee ziehen. Ich bin wieder voll da und Danke allen, für das Verständnis und den Rückhalt, den ich im letzten Jahr erfahren durfte.

 

In den letzten Wochen war ich zu einigen Fortbildungen, diese Zeit brauchte einen Abschluss mit Neuanfang. Ich habe einen Fachberater im Bereich Kryptowerte und Steuern abgeschlossen und warte nur darauf, dass die Zertifizierung eingetragen wird. Ich freue mich auf viele spannende Fragestellungen in der kommenden Zeit.

  

Und weil ich gerade beim Neuanfang bin: Ab dem 1.1.2025 werde ich nur noch unter Steuerkanzlei Himme firmieren. Mein neues Logo sehen Sie hier:



Nach meiner Werbung komme ich nun obligarorisch zu den Änderungen 2025, nein erstmal noch zur letzten Chance 2024.


Arbeitgeber können noch bis Ende 2024 bis zu 3.000€ steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter auszahlen. Sollte dies noch gewünscht sein, melden Sie sich bitte kurzfristig bei uns. Sollte die Entscheidung erst in unseren Weihnachtsferien fallen, überweisen Sie bitte bis 31.12.24 mit dem Text Inflationsausgleichsprämie, wir korrigieren dann entsprechend. Sollten Sie die Prämie auf die Monate verteilt haben, geht dies ab Januar nicht mehr. Melden Sie sich gerne, wenn das Gehalt angepasst werden soll.

 

Bleiben wir gleich beim Gehalt. Ab Januar 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82€. Damit erhöt sich auch die Grenze für Minijobber auf 556€. Sie erhalten hierzu von uns einen Fragebogen im Anhang. Bitte senden Sie uns diesen für jeden Mitarbeiter ausgefüllt zum Januarlohn mit zurück, damit wir notwendige Gehaltsanpassungen vornehmen können und in der Akte dokumentiert haben.

 

Die größte Änderung 2025 wird aber wohl die E-Rechnung darstellen. Ich habe Sie hierzu in den vergangenen Wochen regelmäßig informiert und denke wir als Kanzlei sind – dank der Digitalisierungsmaßnahmen der letzten Jahre - für diese Änderung sehr gut aufgestellt. Auch bei den meisten Mandanten war bereits eine gute Grundlage gelegt um den Übergang zur E-Rechnung so sanft wie möglich zu gestalten. Ich möchte an dieser Stelle aber nochmal darauf hinweisen, dass eine Rechnungschreibung zukünftig (und eigentlich auch schon in den letzten 5 Jahren) – unabhängig von der E-Rechnung – nicht mehr mit einem Officeprogramm möglich ist. Diese Rechnungen erfüllen nicht die Anforderungen der GoBD. Sollten Sie noch kein ordnungsgemäßes Rechnungsprogramm nutzen, setzen Sie sich bitte kurzfristig mit uns in Verbindung. Das Rechnungsprogramm über Auftragswesen Next der Datev ist in vielen Fällen eine gute Möglichkeit.

 

Für das Jahr 2024 möchte ich kurz auf die Abgabefrist hinweisen. Mit steuerlichem Berater ist die Steuererklärung bis spätestens 30.4.2026 abzugeben. Für das Jahr 2023 endet die Frist für steuerlich Vertretene am 31.5.2025 ist die  Wie jedes Jahr versuche ich die meisten Erklärungen zum 28.2.26 fertig zu stellen, da die Coronafrist nun jedes Jahr ein wenig nach vorne geschoben wird und ich ehrlich gesagt keine Lust mehr auf Erinnerungen an Corona habe.

 

Zudem ändert sich in 2025 die Nachweispflicht für steuerlich anzuerkennende Unterhaltszahlungen. Eine Banküberweisung ist an dieser Stelle zukünftig zwingend notwendig. Sollten Sie also bisher bar gezahlt haben, bitte ich dieses mit dem Januar zu ändern.

 

Zum Jahreswechsel kommen nun auch endlich die neuen Grundsteuermessbeträge zum Einsatz, die uns seit einigen Jahren quälen. Das gilt natürlich nur, wenn Ihre Gemeinde bereits einen Hebesatz festgelegt hat. Dies ist bislang vielerorts noch nicht geschehen und es bleibt spannend, was denn nun tatsächlich an Grundsteuer erhoben werden wird.

 

Auch die Kleinunternehmergrenze wird im Zuge der Inflation zum kommenden Jahr nach oben angepasst. Bis zu einem Jahresumsatz von 25.000€ kann von dieser Regelung künftig Gebrauch gemacht werden, so dass sich der Betrag um 3.000€ erhöht.

 

Da dachte ich, es wäre ein kurzer Weihnachtsgruß mit wenigen Neuerungen, weil durch die anstehenden Neuwahlen so viele Projekte gestoppt sind, aber offensichtlich haben es doch die einen oder anderen Veränderungen durch das Gesetzgebungsverfahren geschafft.

 

Wie schon im Vorjahr erhalten Sie den Inventurfragebogen mit den zugehörigen Anlagen separat per Mail. Somit muss er nur ausgedruckt werden, wenn er benötigt wird. 

 

Dieses Jahr wird unser letzter Arbeitstag Freitag der 20.12.24 sein. Wir werden an dem Tag bis Mittags erreichbar sein, aber bereits im Umbauchaos versinken, da wir einen Raum, teilen werden um weitere Arbeistplätze zu schaffen. Wie schon in den Vorjahren wird unser Büro vom 21.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen sein. Erreichbar bin ich in dieser Zeit unter 01577 21 79 636. Ab dem 2.1.25 ist unser Büro wieder für Sie besetzt. Abschließend möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken.

Wir wünschen Ihnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025. Genießen Sie die Zeit mit Ihren Liebsten.

 


 
 
 

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