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Alle Jahre wieder....

Autorenbild: Jeannine HimmeJeannine Himme

...kommt das Justizministerium.


"Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten."


Ich sage Danke, für diese Nachricht, die heute Nacht den Weg in mein E-Mailpostfach fand. Es ist immerhin eine Woche früher entschieden als im Vorjahr. Ein echtes Weihnachtsgeschenk, dass im dritten Jahr in Folge suggeriert, dass alle zu veröffentlichen Jahresabschlüsse innerhalb von 14 Tagen erstellt werden. Nicht, dass ich seit 8 Wochen bereits jedem erzähle, dass ich GmbHs gerade mit absoluter Priorität behandel, um die Frist vom 31.12.24 halten zu können.

Ich möchte an dieser Stelle immer wieder an den Autowerkstattvergleich erinnern: Warum um alles in der Welt muss mein Auto immer den ganzen Tag in der Werkstatt bleiben? Ich bringe es hin und hole es ab und dazwischen merke und sehe ich doch nix, der ist dann einfach so fertig. Ein Wunder?!


Aber ich möchte nicht undankbar erscheinen. Tatsächlich entzerrt diese Nachricht unsere nächste und letzte Bürowoche für dieses Jahr und sobald das hysterische Lachen aufhört, werde ich endlich anfangen etwas Vorweihnachtszeit zu fühlen!


Ich wünsche eine angenehme dritte Adventswoche!



 
 
 

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